"Seine Arbeit ist geeignet, Menschen in Insolvenzen und Suizide zu treiben."
Seriös arbeitende Richter zeichnen sich dadurch aus, dass sie zur Selbstkorrektur fähig sind, und sich durch Sachvortrag überzeugen lassen. Beides trifft nachfolgend nicht zu.
Jan Wimmer-Soest ist Richter am Landgericht Berlin Tegeler Weg, dort machte er in Aktenbeständen bzgl. eines Sachverhalt unwahre Angaben, um ein von der Gerichtsverwaltung verhängtes Hausverbot, das sich gegen justizkritische Unternehmende richtet, (mit)stützen zu können.
Jan Wimmer-Soest ist deswegen ein Justizpinocchio.
In den einstweiligen Verfügungsverfahren
27 O 444/23
27 O 457/23
27 O 444/23
27 O 457/23
weicht Wimmer-Soest u.a. von Rechtsgrundsätzen und gefestigter Rechtsprechung ab, um einer unliebsamen Prozesspartei nicht Recht geben zu müssen. Den Sachverhalt obwohl es sich um freie Meinungsäußerungen und meinungsäußernde Werturteile handelt, verformte er zu Tatsachenbehauptungen, die dem Beweis zugänglich sein sollen. Damit schufen er und die 27. Zivilkammer des Landgerichts Tegeler Weg eine derart hohe Hürde, die 1.) unter rechtsstaatlichen Bedingungen gar nicht hätte aufkommen dürfen, 2.) die mit legalen Angriffsmitteln und Sachvorträgen, auch wenn diese noch so schlüssig performt und niedergeschrieben sind, nicht zu überwinden ist.
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren
27 O 103/22
überging Wimmer-Soest als Berichterstatter eine 30-seitige, inhaltlich hochanspruchsvolle Widerspruchsbegründung, die vom Vorsitzenden der Kammer Holger Thiel bei der Eröffnung der mündlichen Verhandlung mit dem Wort "abenteuerlich" getadelt wurde. Dies taten die Richter dolo malo mit schädigender Absicht gegen die justizkritische Prozesspartei, um diese von der Wahrnehmung ihrer Rechte abzuhalten. Mit der richterlichen Falschbewertung des Sachverhalts, dem Ignorieren des überobligatorisch erfüllten Beweisantritts, sowie der strukturellen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, verfolgen die Richter Thiel und Wimmer-Soest wirtschaftliche und psychische Zermürbungsabsichten in Ansehen der Person, die Recht sucht.
Aus diesen Gründen sind Jan Wimmer-Soest und Holger Thiel Gewalttäter innerhalb der Justiz. Die Ausübung ihres Berufs in einigen Fällen, wie beispielsweise diesen hier, ist Gewalt.
Öffentlich bekannt geworden ist, dass die Richter der 27. Kammer des Landgerichts Berlin, darunter Wimmer-Soest, geltendes Verfassungsrecht übergehen und verletzen (!) Darin sind die Richter sogar Wiederholungstäter.
Das Bundesverfassungsgericht missbilligte die Praxis der 27. Zivilkammer
expressis verbis.
expressis verbis.
Jan Wimmer-Soest ist deswegen eine Gefahr für den Rechtsstaat.